Damaliges Deutsches Reich. In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar brannte das Reichstagsgebäude in Berlin.
Anmerkung: Als Täter wurde vor Ort Marinus van der Lubbe, ein niederländischer Anarchist, identifiziert und festgenommen. Van der Lubbe gestand in Verhören zwar die Tat; aufgrund des psychischen Zustandes van der Lubbes blieben aber Zweifel an seiner Täterschaft. Er wurde am 22. Dezember 1933 im „Reichstagsbrandprozess“ zum Tode verurteilt. Der kommissarische Innenminister Preußens, Hermann Göring, erließ noch in derselben Nacht ein Verbot der kommunistischen Presse, ließ Büros der KPD schließen, verhaftete Parteimitglieder und stellte sie unter „Schutzhaft“. Dazu gehörte ein Großteil der Reichstagsabgeordneten der KPD. Der Reichstagsbrand bildete den Vorwand zur Verfolgung und Terrorisierung der linken Opposition, vor allem von SPD und KPD.
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