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Zeuthener Arbeiter ins KZ geschickt

Zeuthen. Der Zeuthener Ortsvorsteher meldet an den Landrat unter dem Betreff „Polizeitaktische Lagemeldungen“, dass der Rohrleger Alfred Juhl, ein „kommunistischer Aktivist“, dem Konzentrationslager Oranienburg „zugeführt worden ist“. Dies sei die einzige politische Festnahme in der Zeit vom 20. Juli – 05. August 1933 gewesen.

Juhl litt bereits seit dem Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands durch die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 immer wieder unter Repressalien durch die Nationalsozialisten. So wurden einen Monat zuvor zwei Herrenfahrräder bei ihm konfisziert. Damit sollten seine „illegale kommunistische Aktivität“ unterbunden werden. Gemeint war die Herstellung und Verbreitung von Flugblättern.

Quelle: Archiv der Zeuthener Ortschronisten; Aktennummer: 0.3/II/14

Anmerkung: Nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 waren vor allem Kommunist*innen, Sozialdemokrat*innen und Juden*Jüdinnen von Verfolgung durch den Staat und durch SA und NSDAP betroffen. Mit der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 wurde das juristische Instrument der “Schutzhaft” geschaffen. Die sogenannte “Schutzhaft” nutzten die Nazis zur willkürlichen Inhaftierung von politischen Gegner*innen.

Weiterführende Links:

Reichstagsbrandverordnung

Schutzhaft

Kommunistische Partei Deutschlands