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Damaliges Deutsches Reich: „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“

Damaliges Deutsches Reich. Die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ wird bereits einen Tag nach dem Reichstagsbrand verabschiedet.

Anmerkung: Die Verordnung wird durch Reichspräsident Hindenburg auf der Basis des § 48 der Weimarer Verfassung erlassen. Bekannt wurde der Erlass auch unter dem Namen „Reichstagsbrandverordnung“. Mit ihr werden wesentliche Freiheits- und Bürgerrechte eingeschränkt, wie die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Außerdem wurden die Versammlungsfreiheit, das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis eingeschränkt. Neben dem Ermächtigungsgesetz und der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen Volkes“ vom 4. Februar 1933 stellte die „Reichstagsbrandverordnung“ ein wesentliches Moment in der endgültigen Abschaffung der Demokratie dar.

Weiterführende Links:

Reichstagsbrand

Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat