Zum Inhalt springen

Damaliges Deutsches Reich: Ermächtigungsgesetz

Damaliges Deutsches Reich. Der Reichstag beschließt mit einer Zweidrittelmehrheit das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ (auch „Ermächtigungsgesetz“ genannt). Nur die SPD stimmt gegen die Annahme des Gesetzes. Mit dem Gesetz wird die Gewaltenteilung abgeschafft.

Anmerkung: Die Abgeordneten der KPD können an der Abstimmung nicht teilnehmen, denn ihr Sitze waren bereits auf der Basis der Reichstagsbrandverordnung annulliert worden. Mit dem sogenannten Ermächtigungsgesetz war es für die Reichsregierung möglich, Gesetze ohne Zustimmung des Reichstages oder Reichsrates zu erlassen.

Weiterführende Links:

Der Text des „Ermächtigungsgesetzes“

Zur Einführung des „Ermächtigungsgesetzes“