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Klage im Zusammenhang mit dem Aprilboykott

Potsdam. Das zum Karstadt-Konzern gehörende Warenhaus Lindemann musste als Folge des Aprilboykotts einige Angestellte fristlos entlassen.

Ein Teil der ehemaligen Angestellten will nun vor dem Potsdamer Arbeitsgericht gegen die Entlassung vorgehen. Mit zehn der entlassenen Angestellten hat sich der Konzern bereits außergerichtlich geeinigt.

Quelle: Buckower Lokalanzeiger, Zeitung für die märkische Schweiz, Nr. 50 vom 23. April 1933 (38. Jahrgang).

Anmerkung: Am 1. April 1933 ordnete die Parteileitung der NSDAP einen landesweiten Boykott von Geschäften, Ärzt*innenpraxen und Anwält*innenkanzleien, die von Juden*Jüdinnen betrieben wurden, an. Der sogenannte Aprilboykott war in vielen Fällen mit einer Beschädigung oder Plünderung der Geschäfte und Gewalt gegen die Betreiber verbunden. Die Aktion war Teil der frühen Ausgrenzung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland.

Weiterführende Links:

Geschäftsboykott am 1. April 1933