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Jüdischer Gerichtsassessor abgelehnt

Potsdam. Der Buckower Lokal-Anzeiger berichtet am 30. März 1933, der wegen Betrugs angeklagte Vertreter H. Ganitsch aus Berlin habe den als Beisitzer der Großen Strafkammer Potsdam fungierenden Gerichtsassessor Löwenthal abgelehnt, weil dieser als Jude befangen sein könnte. Die Strafkammer gab dem Antrag statt.

Quelle: Buckower Lokal-Anzeiger, Zeitung für die Märkische Schweiz, Nr. 40 vom 30. März 1933 (38. Jahrgang).

Anmerkung: Im Rahmen der „Gleichschaltung“ verdrängten die Nazis nach und nach politische Gegner*innen und Juden*Jüdinnen aus öffentlichen Ämtern und administrativen und juristischen Funktionen. Ein wichtiges Instrument hierzu war das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, das auch einen „Arierparagraphen“ enthielt, mit dessen Hilfe die Nazis Staatsbedienstete jüdischen Glaubens aus den Ämtern drängten. Der Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen den jüdischen Gerichtsassessor Löwenthal war allerdings schon vor Einführung dieses Gesetzes erfolgreich. Der Fall verdeutlicht, dass sich im politischen Klima nach der Machtübernahme der NSDAP viele Menschen die antisemitische Stimmung zunutze machten – mit Erfolg.

Weiterführende Links:

Gleichschaltung