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Frau wegen Beschimpfung Hitlers festgenommen

Bork. Der Buckower Lokal-Anzeiger berichtet, dass in Bork bei Potsdam die 33-jährige Elisabeth Hellmann, die „jüdischer Abstammung“ sei,  festgenommen und nach Beelitz in „Schutzhaft“ gebracht worden wäre.

Frau Hellmann werde vorgeworfen, so schreibt der Buckower Lokal-Anzeiger, dass sie, nachdem der Gemeindevorsteher in seinem Büro den Hitlergruß machte, den Reichskanzler Hitler aus ihrem Fenster heraus beschimpft habe.

Quelle: Buckower Lokal-Anzeiger: Waldsieversdorfer Zeitung; Zeitung für die Märk. Schweiz, Nr. 112 vom 14. September 1933 (38. Jahrgang).

Anmerkung: Im NS-Regime wurde jede kritische Meinungsäußerung denunziert und verfolgt. Durch die reichsweite lokale Organisationsstruktur der NSDAP ging selten eine geäußerte Kritik am NS-Regime und Adolf Hitler unter. Mit der Unterzeichnung der „Notverordnung“ durch Hindenburg wurde die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit immer weiter einschränkt und der Polizei weitreichende Befugnisse (zum Beispiel  „Schutzhaft“) eingeräumt.

Als ein Instrument des NS-Regimes fungierte die „Schutzhaft“. Ziel dieses willkürlichen Aktes war es, „politisch und sozial unerwünschte“ Personen ohne Gerichtsurteil und entsprechend rassenideologischer Vorstellungen inhaftieren zu können.

Weiterführende Links:

Reichstagsbrandverordnung

Schutzhaft