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Nationalsozialistische Gesinnung von Beamt*innen gefordert

Schwedt. Das Schwedter Tageblatt berichtet, dass die Beamtenarbeitsgemeinschaft der Ortsgruppe Schwedt  gestern die Beamtenversammlung im Hotel „Zum Marktgrafen“ einberufen habe, die der Kreisführer Vogel (Angermünde) eröffnete.

Wichtigster Inhalt der gut besuchten Veranstaltung sei nach gemeinsamem Singen ein Vortrag von Dr. Zipfel aus Potsdam gewesen. Dr. Zipfel habe unter anderem zu den innen- und außenpolitischen Verhältnissen Deutschlands vor und nach der Machtübernahme durch Adolf Hitler, der zu leistenden Staatsarbeit und der notwendigen nationalsozialistischen Gesinnung eines*einer jeden Beamten*Beamtin gesprochen. Der Kreisführer Vogel pflichtete dem Redner bei, hielt wiederholt alle Beamt*innen dazu an, überzeugte Nationalsozialist*innen zu sein und verwies darauf, dass es ab dem 1. Januar 1934 nur noch einen einzigen Beamtenbund geben würde.

Quelle: Schwedter Tageblatt: Vierradener Tageblatt; Heimatzeitung und Nachrichtenblatt, Nr. 279 vom 29. November 1933 (40. Jahrgang).

Anmerkung: Neben der Gleichschaltung der Länder durchdrang das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentum vom 7. April 1933 die untersten Verwaltungsebenen der Gemeinden. In diesem Gesetz war der sogenannte „Arierparagraph“ (Paragraph 3) enthalten. Dieser Paragraph besagte, dass Beamt*innen und öffentliche Angestellte „arischer Abstammung“ sein müssen, um weiterhin im Amt bleiben zu dürfen. Jener „Ariernachweis“ bestand aus Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunden, wenn nicht sogar aus einem amtlich beglaubigten Ahnenpass oder einer Ahnentafel. Demzufolge erhielten jüdische, aber auch regimekritische Beamt*innen (zum Beispiel Demokrat*innen und Liberale) Berufsverbot. Die NSDAP setzte damit ihre ausdrückliche Forderung durch, dass eine nationalsozialistische Gesinnung die notwendige Voraussetzung sei, um weiterhin im staatlichen Dienst tätig sein zu können (Paragraph 4). Der „Arierparagraph“ wurde von vielen Organisationen übernommen, ohne dass es eines Zwangs seitens des Staates bedurft hätte.

Bei dem erwähnten Dr. Zipfel aus Potsdam handelte es sich vermutlich um Ernst Zipfel, der seit 1932 NSDAP- Mitglied und 1933 Archivrat im Reichsarchiv in Potsdam war. Er machte im NS-Staat Karriere und war für die Plünderung zahlreicher Archive in den besetzten Gebieten verantwortlich.

Weiterführende Links:

Beamtenbildung im Nationalsozialismus

„Arierparagraph“

„Ariernachweis“

Beispiel einer Ahnentafel