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Auflösung des KZ Senftenberg

Senftenberg. Am 17. August 1933 berichtet der Buckower Lokalanzeiger, dass das sogenannte Schutzhaftlager in Senftenberg aufgelöst wurde.

Die neun noch im KZ inhaftierten Häftlinge, unter anderem der ehemalige sozialdemokratische Landrat des Kreises Calau, wurden in das KZ Sonnenburg überstellt.

Quelle: Buckower Lokalanzeiger, Zeitung für die märkische Schweiz, Nr. 100 vom 17. August 1933 (38. Jahrgang).

Anmerkung: Die Nationalsozialist*innen richteten gleich zu Beginn ihrer Herrschaft zahlreiche sogenannte Schutzhaftlager ein, so auch in Senftenberg, wo die Turnhalle der ehemaligen Realschule in der Schulstraße zu einem „Schutzhaftlager“ umfunktioniert wurde. In diesem Lager wurden insgesamt 265 Personen, die hauptsächlich der SPD und der KPD – die politischen Hauptgegner*innen der Nazis – angehörten, inhaftiert und gefoltert.

Die sogenannte „Schutzhaft“ war ein wirkungsvolles Instrument der Nationalsozialist*innen zur willkürlichen Inhaftierung von politischen Gegner*innen. Die juristische Grundlage für die Schutzhaft wurde mit der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 geschaffen. Anfang 1933 waren vor allem Kommunist*innen, Sozialdemokrat*innen und Juden*Jüdinnen von der „Schutzhaft“ betroffen, später wurde das Instrument auch auf andere Personengruppen ausgeweitet.

Weiterführende Links:

Schutzhaft

Reichstagsbrandverordnung