Henningsdorf. Die Praxis der praktischen Ärztin Margarete Jonaß in der Feldstraße 38 in Hennigsdorf wird im Rahmen des antijüdischen Boykotts geschlossen.
Als sie drei Tage später am 4. April Einspruch erhebt, wird dem nicht stattgegeben, obwohl sie beteuert, dass nur ihr Name jüdisch klinge, sie jedoch „arisch“ sei. Sie wendet sich am 13. April sogar brieflich an den preußischen Innenminister Hermann Göring. Wegen ihrer angeblichen „wiederholten staatsfeindlichen Betätigung“ wird sie aus dem Ärzteverein des Kreises Osthavelland ausgeschlossen.
Quelle: Helmut Fritsch: Gemeindeärztin wurde Opfer des antijüdischen Boykotts. In: Stadt Henningsdorf (Hrsg.). Das dramatische Ende einer Demokratie, die Machtergreifung der Nazis in Hennigsdorf. Hennigsdorf 2012, S. 33.
Anmerkungen: Margarete Jonaß führte in Hennigsdorf eine sogenannte Wohlfahrtspraxis, in der Kassenpatient*innen und Wohlfahrtsempfänger*innen behandelt wurden. Am 1. April 1933 ließen die Nationalsozialisten in ganz Deutschland einen Boykott jüdischer Geschäfte, Warenhäuser, Banken, Arztpraxen, Rechtsanwalts- und Notarkanzleien durchführen.
Seit der Machtübergabe an die Nazis hatte es immer wieder offene Gewalt und Drohungen gegen Juden*Jüdinnen gegeben. Neu am Boykott am 1. April war, dass die Aktion zentral von der Parteiführung der NSDAP organisiert wurde.
Die Aktion selbst bereiteten sogenannte „Aktionskomitees“ der NSDAP flächendeckend vor. Mit der Aktion leiteten die Nazis die organisierte Verfolgung von Juden*Jüdinnen ein, die in der Vertreibung und Ermordung von etwa sechs Millionen Juden*Jüdinnen in ganz Europa gipfelte.
Weiterführende Links:
Geschäftsboykott am 1. April 1933
Autor: Linus Fuehrer, Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus