Buckow. Der Buckower Lokalanzeiger berichtet, dass der Bund Deutscher Mädel (BDM) in Buckow für die „Volksgenossen“ im Ausland insgesamt 90,38 Reichsmark gesammelt habe.
Den Spender*innen wird für ihre „hilfreiche Hand für unsere Brüder draußen im bedrängten Ausland“ gedankt.
Quelle: Buckower Lokalanzeiger, Zeitung für die märkische Schweiz, Nr. 73 vom 19. Juni 1933 (39. Jahrgang).
Anmerkung: Mit dem Begriff „Volksgenosse“ wurden Angehörige sogenannten „deutschen Blutes“ bezeichnet. Dafür fehlte schon damals jegliche wissenschaftliche und biologische Grundlage. Über Blut kann weder die Zugehörigkeit zur einer Religion noch Sprachgemeinschaft nachgewiesen werden.
Die Nationalsozialist*innen stützen sich dabei auf das Staatsangehörigkeitsrecht von 1913, das dem Prinzip des ius sanguinis (wörtlich: Recht des Blutes) folgte. Die Nationalsozialist*innen konnten daher, ohne das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz formell zu ändern, sondern lediglich indem sie die „Rassegesetze“ von 1935 erließen, jüdischen Deutschen die Staatsangehörigkeit nehmen.
Die“ Volkszugehörigkeit“ wurde neben der Staatsangehörigkeit bestimmt. Nach dem „Rassekriterium“ der Nazis waren zahlreiche Menschen im Ausland Deutsche, vor allem in der Tschechoslowakei, in Polen, Rumänien, Ungarn, Jugoslawien und weiteren Ländern. Sie wurden ebenso als „Volksgenossen“ bezeichnet.
Die nationalsozialistische Propaganda behauptete, dass die „Volksgenossen“ im Ausland „bedrängt“ würden und ihnen durch die „Volksgenossen“ im Reich geholfen werden müsse. Diese Argumentation wurde später auch genutzt, um 1938 den Einmarsch in das Sudetenland zu begründen.
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