Fehrbellin. Bei verschiedenen Persönlichkeiten der SPD und KPD werden Hausdurchsuchungen durchgeführt, schreibt die Fehrbelliner Zeitung.
Das vorgefundene Material wird beschlagnahmt.
Quelle: Fehrbelliner Zeitung: Anzeiger für das Ländchen Bellin und Umgebung; behördliches Publikationsorgan für die Stadt Fehrbellin, Nr. 56 vom 13. Mai 1933 (44. Jahrgang).
Anmerkung: Die Reichstagsbrandverordnung (28. Februar 1933) als legaler Schein machte es dem NS-Regime möglich, die Bürger ihrer verfassungsmäßigen Grundrechte (z. B. Versammlungs- und Pressefreiheit) zu berauben, den fortwährenden zivilen Ausnahmezustand zu propagieren und Oppositionelle durch diverse Maßnahmen zu unterdrücken (z. B. in „Schutzhaft“ zu nehmen, Hausdurchsuchungen abzuhalten) oder gar umzubringen. Am 8. März 1933, drei Tage nach der Reichstagswahl verbot die Regierung die KPD, im Juli folgte die SPD.
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