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Verbot von Spendensammlungen für die KPD

Potsdam. Der Regierungspräsident in Potsdam teilt mit, dass es verboten sei, öffentlich Geld- oder Sachspenden für die Zwecke der KPD oder ihrer Nebenorganisationen zu sammeln.

Es dürfe nur noch in geschlossenen Versammlungen und bei den eigenen Mitgliedern gesammelt werden.

Quelle: Buckower Lokalanzeiger. Zeitung für die märkische Schweiz, Nr. 25 vom 26. Februar 1933 (38. Jahrgang).

Anmerkung: Die KPD gehörte neben den Sozialdemokrat*innen zu den politischen Hauptgegner*innen der Nazis. Die ersten Repressalien  gegenüber der KPD begannen unmittelbar nach der nationalsozialistischen Machtübernahme. Durch die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 wurde die Verfolgung der KPD dann schließlich systematisiert und legitimiert.

Weiterführende Links:

Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)

Reichstagsbrandverordnung