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Verbot der Vereinigung Ernster Bibelforscher im Kreis Ruppin

Neuruppin. Auf Grundlage der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 wird die Vereinigung Ernster Bibelforscher im Kreis Ruppin verboten.

Die Vereinigung darf keine Versammlungen mehr abhalten und auch keine Schriften mehr vertreiben. Eine große Anzahl von Schriften wird von der Ortspolizeibehörde beschlagnahmt.

Quelle: Fehrbelliner Zeitung, Anzeiger für das Ländchen Bellin und Umgebung, Nr. 72 vom 22. Juni 1933 (44. Jahrgang).

Anmerkung: Die Zeugen Jehovas oder Ernste Bibelforscher wurden systematisch von den Nationalsozialist*innen verfolgt, weil sie nicht nur den Kriegsdienst verweigerten, sondern sich auch dem Führerkult entzogen und beispielsweise den obligatorischen „Hitlergruß“ verweigerten. Von den circa 25.000 Zeug*innen Jehovas wurden fast 10.000 in Konzentrationslagern inhaftiert, wo circa 1.200 von ihnen umkamen.

Weiterführende Links:

Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus