Potsdam. Der Buckower Lokal-Anzeiger berichtet, dass alle Richter beim Landgericht Potsdam geschlossen zur NSDAP übergetreten seien. Damit haben sämtliche Richter zugleich einheitlich ihren Beitritt zum „Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen“ (BNSDJ) erklärt.
Die übrigen Potsdamer Justizbehörden und die anderen Beamten schließen sich diesem Vorgehen in weitem Umfang an.
Quelle: Buckower Lokal-Anzeiger: Waldsieversdorfer Zeitung; Zeitung für die Märk. Schweiz, Nr. 63 vom 4. Mai 1933 (38. Jahrgang).
Anmerkung: Im Jahre 1928 wurde der „Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen“ (BNSDJ) als eine Organisation innerhalb der NSDAP durch Hans Frank gegründet. Am 25. April 1933 ernannte der Reichspräsident Hindenburg, Frank zum „Reichskommissar zur Gleichschaltung der Justiz in den Ländern und für die Erneuerung der Rechtsordnung“.
Bereits mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentum vom 7. April 1933 und dem darin enthaltenen „Arierparagraphen“ wurden jüdische und regimekritische Beamt*innen aus dem Staatsdienst entlassen. Hans Frank hob die Gewaltenteilung in der Justiz auf und verfolgte stringent eine Gleichschaltung verschiedener Berufsverbände wie des „Deutschen Richterbundes“ und des „Deutschen Anwaltsvereins“, die vorerst kooperativ beitraten und schlussendlich aufgelöst wurden.
Der BNSDJ wurde zu einer Massenorganisation, denn 1934 hatte er fast 80.000 Mitglieder zu verzeichnen. Im Mai 1936 wurde der Bund in den „Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund“ (NSRB) umbenannt. Jurist*innen galten somit als Repräsentanten des nationalsozialistischen Staates.
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