Potsdam. In einem Erlass des preußischen Ministers des Innern vom 11. März 1933 heißt es: „Die zurückgekehrten Legionäre [der französischen Fremdenlegion] werden nach wie vor eine Zeitlang sorgfältig zu beobachten sein“.
Die Nationalsozialist*innen standen den Legionären, die in ihrer Heimat Deutschland Urlaub machten oder zurückkehrten, misstrauisch gegenüber. Im Erlass ist zu lesen: „Ihre sorgfältige Überwachung ist besonders geboten, da solche Urlauber auch in der Absicht nach Deutschland entsandt sein können, für die Legion praktische Propaganda zu treiben oder gar für den französischen Nachrichtendienst bestimmte Aufgaben zu erledigen“. Der Erlass bestimmt weiterhin, dass sämtliche „Vorträge ehemaliger Fremdenlegionäre über ihre Erlebnisse in der Legion […] unerwünscht“ und „nach Maßgabe der Bestimmungen der Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 (RGB1. I S.35)“ zu verhindern oder zu beschränken seien. Hierzu zählt auch jegliche Art von Rundfunkvorträgen, welche „grundsätzlich unerwünscht“ sind und für deren Unterbindung Sorge zu tragen ist.
Quelle: Archiv der Zeuthener Ortschronisten; Aktennummer: 0.3/II/11
Anmerkung: Die französische Fremdenlegion gehört zum französischen Heer. In ihr dienten in den 1930er Jahren und dienen heute Legionäre aus der gesamten Welt, also auch aus Deutschland. Von 1918 bis in die 1930er Jahre war die Legion in Marokko stationiert.
Weiterführende Links:
Deutsche in der französischen Fremdenlegion
Autor: Christopher Lenk