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Nur brauchbare Kartoffeln für die Winterhilfe

Angermünde. Der Kreisbauernführer von Angermünde weißt darauf hin, dass das Winterhilfswerk nur brauchbare Kartoffeln als Abgabe annimmt.

Der Anlass sind Klagen über den schlechten Zustand gespendeter Kartoffeln, die nicht zur Lagerung geeignet seien. Spender*innen solcher Lebensmittel könnten zur Schadensersatzlieferung herangezogen werden. Dasselbe würde für gespendeten Roggen gelten.

Quelle: Schwedter Tageblatt. Verkündungsblatt für alle Bekanntmachungen der Städte Schwedt und Vierraden, Nr. 257 vom 2. November 1933 (40. Jahrgang).

Das Winterhilfswerk wurde 1933 durch das NS-Regime gegründet. Durch Spenden sollten Bedürftige unterstützt werden. Es wurde zwar behauptet, dass die Spenden freiwillig seien. Durch den staatlicherseits aufgebauten (sozialen) Druck bestand jedoch ein Zwang zum Spenden. Die Vergabepraxis der erhaltenen Spenden diente dabei als Mittel zur Ausgrenzung. Menschen, die aus rassistischen oder antisemitischen Gründen von den Nationalsozialist*innen ausgegrenzt wurden, erhielten keine Unterstützung. Auch Personen, die dem nationalsozialistischen Denken nach als „Asoziale“ oder „Arbeitsscheue“ diskriminiert wurden, erhielten keine Hilfen. Das Winterhilfswerk war so ein wichtiges Mittel beim Aufbau der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“.

Der in diesem Zusammenhang am 1. Oktober 1933 eingeführte „Eintopfsonntag“ sollte ein praktisches Bekenntnis der Bevölkerung zu Staat und Partei sein. Dabei wurden die Haushalte und Restaurants während der Monate Oktober bis März verpflichtet, ausschließlich preiswerte Eintopfgerichte zu kochen beziehungsweise anzubieten. Das dadurch eingesparte Geld sollte zugunsten des Winterhilfswerks gespendet werden. In größeren Städten fanden öffentliche Eintopfessen statt, bei denen genau darauf geachtet wurde, wer teilnimmt und wer nicht.

Die Kreis- und Ortsbauernführer waren zuständig für die Durchsetzung der NS-Agrarpolitik vor Ort. Die Einsetzung der Kreisbauernführer war ein Teil der nationalsozialistischen Gleichschaltung und wurde durch das „Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes“ vom  13. September 1933 geregelt.

Weiterführende Links

Reichsnährstand

Winterhilfswerk

Eintopfsonntag