Plaue. Der Buckower Lokal-Anzeiger schreibt, dass in der Fischerstadt Plaue die Polizei eine unvermutete Aktion gegen Kommunisten unternommen habe.
Die Polizeibeamten haben vier Kommunisten aus Brandenburg festgenommen und anschließend ihre Wohnungen durchsucht. Dabei sei zahlreiches Belastungsmaterial gefunden worden.
Quelle: Buckower Lokal-Anzeiger: Waldsieversdorfer Zeitung; Zeitung für die Märk. Schweiz, Nr. 91 vom 27. Juli 1933 (38. Jahrgang).
Anmerkung: Der Reichstagsbrand (27. Februar 1933), der mitten in den Wahlkampf für die Reichstagswahl fiel, und die daraus resultierenden Reichstagsbrandverordnung veränderten die politischen Bedingungen im Deutschen Reich. Die NS-Propaganda deutete den Brand offensiv als einen kommunistischen Umsturzversuch, wodurch bereits am 28. Februar 1933 die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ (Reichstagsbrandverordnung) einstimmig vom Kabinett verabschiedet und von Hindenburg unterzeichnet wurde. Damit wurden die Bürger*innen ihrer verfassungsmäßigen Grundrechte (z. B. Versammlungs- und Pressefreiheit) beraubt und der fortwährende zivile Ausnahmezustand proklamiert.
Die „Notverordnung“ gab sich den Anschein von Legalität und machte es dem NS-Regime möglich, Oppositionelle durch diverse Maßnahmen zu unterdrücken (z. B. in „Schutzhaft“ zu nehmen) oder gar zu ermorden. Am 8. März 1933, drei Tage nach der Reichstagswahl, verbot die Regierung die KPD, im Juli folgte die SPD.
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