Kolkwitz. Der Cottbuser Anzeiger berichtet über die Fahnenweihe, begangen von der Ortsgruppe Kolkwitz der NSDAP.
Nach einem Marsch der SA durch das Dorf schließen sich um 14 Uhr auf dem Feldplatz die Hitlerjugend, das Jungvolk, der Bund Deutscher Mädel, die NSDAP-Ortsgruppen und der Stahlhelm des Turnvereins an. Die Weihe nimmt Gaugeschäftsführer Polack vor und Gesangsvorträge des ansässigen Chores umrahmen den Festakt.
Quelle: Cottbuser Anzeiger: parteiamtliche Tageszeitung; amtliches Verkündigungsblatt der Stadtverwaltung Cottbus und des Landkreises Cottbus; Tageszeitung für die Lausitz; Lausitzer Landeszeitung Nr. 178 vom 31. Juli 1933 (86. Jahrgang).
Anmerkung: Der Gebrauch von Fahnen im öffentlichen Raum, überwiegend mit dem Symbol des Hakenkreuzes, als Zeichen der Zugehörigkeit spielte von Anfang an in der Machtetablierung des NS-Regimes eine große Rolle. Die Nationalsozialist*innen betrieben einen regelrechten Fahnenkult. Jene sogenannten „Fahnenweihen“ fanden meist unter großen SA- und NSDAP-Aufgebot statt und wurden propagandistisch ausgeschlachtet.
Paul von Hindenburg bestimmte mit einem Erlass vom 12. März 1933, dass zukünftig zwei Nationalflaggen das „Dritte Reich“ symbolisieren sollen: zum einen die alte kaiserliche Flagge mit den schwarz-weiß-roten Streifen und zusätzlich die Hakenkreuzflagge. Mit dem „Reichsflaggengesetz“ (15. September 1935) galt die Hakenkreuzflagge als einzige Nationalflagge.
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