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Ehemalige Kommunisten bekennen sich zur „Volksgemeinschaft“

Motzen. Ehemalige Mitglieder der KPD aus dem Arbeiter-Samariter-Bund erklären schriftlich, dass sie „arischer Abstammung“ seien, „keiner marxistischen Partei“ angehören und nicht „den Glauben an deren Internationale und den Klassenkampf“ teilen.

Hingegen bekennen sie sich „ausdrücklich zum Gedanken der deutschen Volksgemeinschaft durch die Pflege des deutschen Volksbewußtseins und vaterländischer Gesinnung“.

Quelle: Brandenburgisches Hauptarchiv (BLHA), Pr.Br.Rep.41 Amtsbezirk Motzen, Nr. 13.

Anmerkung: Es ist anzunehmen, dass diese Erklärung nicht freiwillig abgegeben wurde, da sie vor dem Hintergrund des nationalsozialistischen Terrors geschah. Durch die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 wurden die verfassungsmäßigen Grundrechte außer Kraft gesetzt und ein permanenter ziviler Ausnahmezustand geschaffen.  Daraufhin wurden im ganzen Reich Kommunist*innen, Sozialdemokrat*innen und andere Oppositionelle verhaftet, gefoltert und ermordet. Das NS-Regime konnte politische Gegner*innen ohne Anklage und Beweise in gerichtlich nicht kontrollierbare „Schutzhaft“ nehmen. Am 5. März 1933 wurden alle politischen Mandate von Mitgliedern der KPD annulliert.

Autor: Dr. Edgar Günther-Schellheimer, Motzen (Ortsteil der Stadt Mittenwalde)