Potsdam. Der NSDAP-Gauleiter Kube teilt im Schwedter Tageblatt vom 30. Dezember 1933 mit, dass allen politischen Amtswalter*innen und Amtsträger*innen von Nebenorganisationen von Sonntag, den 31. Dezember 20.00 Uhr bis Montag, den 1. Januar 1934, 8.00 Uhr das Tragen der Uniform außerhalb der eigenen Wohnung verboten ist.
Quelle: Schwedter Tageblatt, Vierradener Tageblatt, Heimatzeitung und Nachrichtenblatt, Nr. 304 vom 30. Dezember 1933 (40. Jahrgang).
Anmerkung: Über die Gründe für dieses Verbot lässt sich nur mutmaßen. Vielleicht wollte Kube verhindern, dass die Amtsträger*innen als solche bei eventuellen Ausschweifungen erkannt werden und damit das Image der NSDAP oder ihrer Nebenorganisationen schädigen.
Zur Mitgliedschaft in einer NS Organisation gehörte auch das Tragen einer Uniform. Uniformen sollten das Gemeinschaftsgefühl stärken und die sozialen Unterschiede der Träger*innen überdecken. Neben Fahnen und NS- Symbolen suggerierten sie bei Aufmärschen Einheit und Geschlossenheit. Die NS-Uniformen sollten aber auch „zivile“ Außenstehende ausgrenzen und einschüchtern.
Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialist*innen im Januar 1933 erfolgte als äußeres Mittel der Gleichschaltung eine Uniformierung fast aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Trug ein Mitglied einer nationalsozialistischen Organisation keine Uniform, konnte das disziplinarische Folgen haben. Legte jemand jedoch unberechtigt Bekleidung der NSDAP an, so stand dies ab Sommer 1933 unter Strafe.
Schon 1932 hatte die Firma Hugo Boss von der NSDAP den Auftrag erhalten, für die NS Organisationen einheitliche Uniformen herzustellen. Der Unternehmenschef Hugo Ferdinand Boss war bereits 1931 in die NSDAP eingetreten.
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