Damaliges Deutsches Reich. Das am 31. März 1933 verabschiedete „Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ und das ihm folgende sogenannte „Zweite Gesetz“ ermöglichen die Auflösung aller Länderparlamente, mit Ausnahme des Preußischen Landtags. Die neue Zusammensetzung der Sitze im Reichstag richtet sich nach den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 05. März 1933.
Anmerkung: Die sogenannte Gleichschaltung war ein Prozess, der sowohl auf der Ebene der Gesetzgebung durchgeführt wurde, als auch durch Massenaufmärsche und herbeigeführte Unruhen und Gewalttaten der Nationalsozialist*innen begleitet wurde. Die letzte staatliche Maßnahme zur Beseitigung der Autonomie der Länder war schließlich das „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30. Januar 1934. Neben den Länderparlamenten wird am 14. Februar 1934 dann auch der nun überflüssig gewordene Reichsrat aufgelöst. An die Stelle des föderalistischen Prinzips der Weimarer Republik tritt damit der zentralistische Führerstaat.
Weiterführende Links:
„Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“