Wittenberge. Der als Untersuchungsrichter eingesetzte Gerichtsassessor Franz Josef Hermann wurde in Wittenberge in „Schutzhaft“ genommen.
Hermann war unter anderem für die Briefkontrolle der Gefangenen zuständig. Laut Buckower Lokalanzeiger soll er es unterlassen haben, einen Brief einer inhaftierten Kommunistin zu melden, in dem die Reichsregierung, also die Hitler-Regierung, herabgesetzt wurde.
Quelle: Buckower Lokalanzeiger, Nr. 40 vom 30. März 1933 (38. Jahrgang).
Anmerkung: Die „Schutzhaft“ war das Mittel der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) zur Verfolgung der politischen Opposition, also vor allem von Kommunist*innen und Sozialdemokrat*innen sowie Juden*Jüdinnen. Sie beruht auf der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 und wurde zunehmend auf weitere Personengruppen ausgeweitet. Dazu gehörten „Bibelforscher“ (Zeug*innen Jehovas), Sinti*zze und Rom*nja oder als „asozial“ gebrandmarkte Menschen. Für die unter „Schutzhaft“ gestellten Personen gab es keinerlei Rechtssicherheit. Das heißt, die Verhängung wurde nicht durch unabhängige Gerichte überprüft. Ab dem Herbst 1933 sollte die „Schutzhaft“ nicht mehr in Gefängnissen, sondern nur noch in Konzentrationslagern vollstreckt werden.
Wie lange man in „Schutzhaft“ zu bleiben hatte, wurde den Inhaftierten nicht mitgeteilt. Die Haft konnte Stunden, Tage oder Monate dauern.
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