Damaliges Deutsches Reich. Reichspräsident Hindenburg löste am 1. Februar 1933 den Reichstag mit der Begründung auf, es wäre nicht gelungen, eine Koalition zwischen der Zentrumspartei und der NSDAP zu etablieren.
Für den 5. März 1933 setzte er Neuwahlen an. Der folgende Wahlkampf fand bereits unter Bedingungen der Diktatur statt. So wurden auf Grundlage der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ Versammlungen und Publikationen der Gegner*innen der NSDAP verboten.
Anmerkung: Die KPD konnte faktisch keinen Wahlkampf betreiben, viele ihrer Funktionär*innen waren unter „Schutzhaft“ gestellt. Auch bekannte Sozialdemokrat*innen wurden verfolgt und verhaftet. Die paramilitärischen Verbände Sturmabteilung (SA), Schutzstaffel (SS) und Stahlhelm übernahmen polizeiliche Aufgaben und schufen ein Klima des Terrors. Das selbst gesteckte Ziel einer absoluten Mehrheit bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933 verfehlte die NSDAP trotz solcher Maßnahmen: Sie erhielt lediglich 43,9 Prozent der Stimmen. Die SPD erhielt 18,3 Prozent der Stimmen, die KPD wurde mit 12,3 Prozent drittstärkste Kraft. Aufgrund der Stimmenverhältnisse musste die NSDAP eine Koalition mit der „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“ eingehen. Die „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“ war ein Wahlbündnis aus der Deutschnationalen Volkspartei, dem Stahlhelm und dem Landbund.
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