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Damaliges Deutsches Reich: „Preußenschlag“

  • Wahlen

Damaliges Deutsches Reich. Seit 1920 wird der Freistaat Preußen von einer Koalition aus SPD, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei regiert. Bei den Wahlen zum preußischen Landtag vom 24. April 1932 errang die NSDAP 162 Mandate und die KPD 57 von insgesamt 423 Mandaten.

Damit waren weitere Regierungsbildungen in Preußen nur mit Beteiligung von Kommunist*innen oder Nationalsozialist*innen möglich.

Reichspräsident Paul von Hindenburg löst über eine Notverordnung die Regierung Preußens auf. Als Vorwand zur Auflösung der preußischen Landesregierung unter sozialdemokratischer Beteiligung dient die angebliche Unfähigkeit der Regierung angesichts des Altonaer Blutsonntags. Der „Preußenschlag“, auch „Preußenputsch“ genannt, hat den Charakter eines Staatsstreiches, wenn auch ohne direktes Blutvergießen.

Als Nachfolger des bisherigen Ministerpräsidenten Otto Braun (SPD) wird Reichskanzler von Papen in das Amt eines Reichskommissars für Preußen eingesetzt. Auf das verfassungswidrige Vorgehen reagieren SPD und Gewerkschaften passiv. Ein Aufruf zum Generalstreik bleibt aus. Die Sozialdemokratie hofft auf die Reichstagswahlen von 31. Juli 1932 und auf veränderte Machtverhältnisse. Durch den Eingriff in die Länderhoheit seitens der Reichsregierung wurde später den Nazis die Übernahme der Macht erleichtert.

Weiterführende Links:

„Preußenschlag“

Anfang vom Ende der Weimarer Republik

Wer war schuld am „Altonaer Blutsonntag“?