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Politische Prügeleien in Finsterwalde

Finsterwalde. Der Cottbuser Anzeiger berichtet über die Arbeiter Fritz M. und Wilhelm W., die in der Nacht zum 7. April vergangenen Jahres in Finsterwalde einen Stahlhelmer und Nationalsozialisten misshandelt haben sollen.

Sie wurden wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von zwei beziehungsweise sechs Monaten in erster Instanz verurteilt.

Quelle: Cottbuser Anzeiger: parteiamtliche Tageszeitung; amtliches Verkündigungsblatt der Stadtverwaltung Cottbus und des Landkreises Cottbus; Tageszeitung für die Lausitz; Lausitzer Landeszeitung, Nr. 11 vom 14. Januar 1932 (85. Jahrgang).

Anmerkung: Besonders seit der Wirtschaftskrise waren viele politische Ereignisse – sei es eine Mai-Demonstration, anstehende Wahlen oder Volksentscheide  – von Aufständen begleitet. Oftmals kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Nationalsozialist*innen und ihren politischen Gegner*innen. In dieser Zeit gab es keine effektiv wirkenden Polizeikräfte und die politischen Konflikte wurden offen ausgetragen. Dabei war vor allem die SA, die bewaffnete Kampf-, Schutz- und Propagandatruppe der NSDAP, Provokateur politischer Prügeleien.

Die Justiz übte sich immer häufiger in wohlwollender Toleranz gegenüber politischen Verbrechen und Zusammenstößen, die von rechts initiiert wurden. Gegenüber linksgerichteten Parteien und Organisationen ließ sie allerdings Härte walten.

Weiterführende Links:

Recht und Justiz im Dritten Reich

Sturmabteilung (SA)