Kienitz. In Kienitz im Oderbruch wird Pfarrer Heise wegen „Äußerungen gegen die Regierung und den Reichskanzler“ in Schutzhaft genommen.
Quelle: Fehrbelliner Zeitung, Anzeiger für das Ländchen Bellin und Umgebung, Nr. 89 vom 01. August 1933 (44. Jahrgang).
Anmerkung: Die beiden großen Kirchen in Deutschland lehnten den Nationalsozialismus nicht grundsätzlich ab. Viele führende Persönlichkeiten der evangelischen und katholischen Kirche standen ihm sogar durchaus positiv gegenüber. Es gab allerdings auch viele Kritiker*innen und Widerstandskämpfer*innen in den Reihen der Kirche – wie den oben genannten Pfarrer Heise.
Die sogenannte „Schutzhaft“ war ein wirkungsvolles Instrument der Nationalsozialist*innen zur willkürlichen Inhaftierung von politischen Gegner*innen. Anfang 1933 waren vor allem Kommunist*innen, Sozialdemokrat*innen und Juden*Jüdinnen von der „Schutzhaft“ betroffen, später wurde das Instrument auch auf anderen Personengruppen ausgeweitet. Mit der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 wurde eine juristische Grundlage für die „Schutzhaft“ geschaffen. Die Inhaftierten hatten keinen Anspruch auf rechtlichen Beistand. Es bedurfte keiner Verurteilung durch ein Gericht. Die Haftzeit der „Schutzhaft“ war völlig willkürlich.
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