Damaliges Deutsches Reich. Das Bild zeigt, wie das Auto mit dem neuen Reichskanzler Adolf Hitler die Reichskanzlei in der Berliner Wilhelmstraße verlässt. Eine jubelnde Menschenmenge begrüßt ihn. Hitler wurde zuvor durch Reichspräsidenten Hindenburg als Reichskanzler vereidigt und mit der Bildung einer Regierung betraut.
Anmerkung: Das Kabinett Hitler war anfangs eine Koalitionsregierung aus NSDAP, Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) und weiteren nationalkonservativen Politikern. Diese Regierung besaß im Reichstag allerdings keine Mehrheit.
Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler war formal legal, da sie durch den Paragrafen 53 der Weimarer Verfassung gedeckt war. Sie widersprach aber dem Geist der Verfassung, da mit Hitler ein offener Antidemokrat an der Spitze der Regierung stand.
Hitlers erstes Kabinett war ein sogenanntes Präsidialkabinett. Das heißt, dass es sich nicht auf die Mehrheit der Abgeordneten des Reichstages stützen konnte. Wenn die Regierung ein neues Gesetz beschließen wollte und die Mehrheit im Reichstag dafür nicht zustande kam, setzte der Reichspräsident das Gesetz durch eine Notverordnung in Kraft. Mit der Reichstagswahl im März 1933 endete Hitlers Präsidialkabinett. Ab diesem Zeitpunkt konnte er sich auch auf eine parlamentarische Mehrheit aus den Stimmen für die NSDAP (43,9 %) und den Stimmen für die DNVP (8 %) stützten. Bereits am Abend des 30. Januar 1933 inszenierten die Nazis in Berlin und an vielen anderen Orten im Reich Fackelzüge.
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