Wendemark. Das Arbeitslager für Frauen in Wendemark im Kreis Angermünde wurde Mitte Oktober 1933 aufgelöst. Im Frühjahr 1934 soll es wieder eingerichtet werden.
Die Fehrbelliner Zeitung schreibt, dass das Lager vor allem in der Erntezeit von großem Nutzen wäre. Die Insassinen des Lagers stammen aus unterschiedlichen Ecken des Deutschen Reiches.
Quelle: Fehrbelliner Zeitung: Anzeiger für das Ländchen Bellin und Umgebung; behördliches Publikationsorgan für die Stadt Fehrbellin, Nr. 8 vom 20. Januar 1934 (45. Jahrgang).
Anmerkung: Das Arbeitslager in Wendemark war Teil des „freiwilligen Arbeitsdienstes“ (FAD) und sollte die Erntearbeiten unterstützen. Durch eine Verordnung von Reichsarbeitsminister Adam Stegerwald am 03. August 1931 konnten Arbeitslose zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden. Damit wurde der FAD zu einer öffentlichen Einrichtung. Ursprünglich diente der FAD der Bewältigung der Arbeitslosigkeit. Ab 1933 entsprach der Arbeitsdienst vor allem nationalsozialistischer Ziele und erfüllte zunehmend einen militärischen Nutzen. Daraus resultierte schließlich 1935 der Reichsarbeitsdienst (RAD).
Der RAD war ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft und des Erziehungssystems des nationalsozialistischen Deutschlands. Die Bezahlung des Dienstes lag nur geringfügig über dem Arbeitslosengeld. Es wurde als ein „Ehrendienst am deutschen Volke“ propagiert und diente vornehmlich der „nationalsozialistischen Erziehungsarbeit“: Die Insass*innen erhielten eine militärische Ausbildung und die nationalsozialistische Gesinnung wurde vermittelt.
Für männliche Jugendliche zwischen 18 und 25 war der RAD seit 1935 verbindlich. Unter dem Motto „mit Spaten und Ähre“ zogen die Arbeitskolonnen durch ganz Deutschland, um beispielsweise Ackerland zu kultivieren, beim Bau der „Reichsautobahnen“ und des „Westwalls“ mitzuwirken. Im Krieg unterstützten sie als Instandsetzungs- und Bautrupps beispielsweise die Wehrmacht.
Für weibliche Jugendliche wurde die Arbeitsdienstpflicht mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs obligatorisch. Als „Arbeitsmaiden“ übernahmen sie Haus- und Feldarbeiten in der Landwirtschaft. Ab 1943 unterstand der RAD als Oberste Reichsbehörde direkt Adolf Hitler.
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